Kein Widerrufsrecht bei frisch zubereiteten und schnell verderblichen Speisen
Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.
Das Widerrufsrecht besteht jedoch gemäß § 312g Absatz 2 Nummer 2 BGB nicht bei Verträgen über die Lieferung von Waren, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde.
Die von Indian Curry by Dilliwala beziehungsweise DILLIWALA angebotenen Speisen werden frisch und zur kurzfristigen Lieferung oder Abholung zubereitet und sind schnell verderblich.
Für diese Bestellungen besteht daher kein gesetzliches Widerrufsrecht.
Soweit die Lieferung von Speisen und Getränken für einen bestimmten Termin oder Zeitraum vereinbart wird, besteht gemäß § 312g Absatz 2 Nummer 9 BGB ebenfalls kein gesetzliches Widerrufsrecht.
Freiwillige Stornierung vor Beginn der Zubereitung
Unabhängig davon kann eine Bestellung gegebenenfalls freiwillig storniert oder geändert werden, solange die Zubereitung noch nicht begonnen hat und wir die Stornierung oder Änderung ausdrücklich bestätigen.
Eine Nachricht oder ein Anruf allein führt nicht automatisch zu einer Stornierung.
Bitte rufen Sie uns dafür möglichst schnell an: 030 81 30 35 96.
Mängel und Falschlieferungen
Der Ausschluss des Widerrufsrechts berührt nicht die gesetzlichen Rechte des Kunden bei mangelhaften, falschen oder unvollständigen Lieferungen.
